Studie zum Einwegkunststoff-Fondsgesetz vorgestellt

Einwegkunststoffprodukte Einwegkunststoff

Nach dem von der Bundesregierung im November beschlossenen Regierungsentwurf des EWKFondsG sollen die Hersteller von Einwegplastik die Kosten der Reinigung und Sammlung von Einwegplastik auf öffentlichen Straßen und Parks tragen. Hierzu sollen sie eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds zahlen, aus welchem die Kommunen die Gelder erhalten. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine noch zu erlassene Rechtsverordnung festgelegt. In einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) wurde die hierzu erforderliche Datenbasis ermittelt.

Die vom ⁠UBA⁠ beauftragte Studie hat auf wissenschaftlicher Basis ein Kostenmodell für die Umsetzung des EWKFondsG entwickelt. Einwegkunststoffprodukte wie To-Go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern verursachen laut der Studie jährlich rund 434 Mio. Euro an Kosten für die Kommunen. Diese umfassen die Erfassung, die Reinigung und die Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Bereich sowie für die Verbrauchersensibilisierung. Pro Einwohnerin und Einwohner sind das 5,22 Euro pro Jahr in Deutschland.

Auf dieser Basis macht die Studie Vorschläge für die Abgabesätze pro Einwegkunststoffproduktgruppe. So wäre laut der Studie etwa für Einwegbecher aus Plastik eine Abgabe von 1,23 Euro/kg sinnvoll, für kunststoffhaltige Filter von Zigaretten sogar 8,95 Euro/kg. Die vorgeschlagenen Abgabesätze dienen der noch einzurichtenden Einwegkunststoffkommission sowie dem Verordnungsgeber als wissenschaftliche Grundlage für die Festsetzung der Abgabesätze und des Punktesystems für die Auszahlungen. Die Höhe der von den Herstellern in den Einwegkunststofffonds einzuzahlenden Abgaben richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte.

Städte, Gemeinden, öffentliche Entsorgungsträger oder Autobahnmeistereien sollen dazu erbrachte Leistungen anhand von elf Leistungskategorien an den Einwegkunststofffonds melden. Hiernach wird beispielsweise nach den gefahrenen Reinigungskilometern oder dem geleerten Papierkorbvolumen abgerechnet.

Anmerkung:

Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass Städten und Gemeinden durch die Sammlung und Entsorgung von unachtsam weggeworfenem Einwegkunststoffprodukten jährlich erhebliche Kosten entstehen. Die Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten bindet Personal und treibt die Kosten für die Straßenreinigung in die Höhe, die wiederum auf die Allgemeinheit umgelegt werden.

Insofern ist das EWKFondsG zu begrüßen, da die Eindämmung der Vermüllung von Städten und Landschaften durch Einwegkunststoffe für die Städte und Gemeinden ein wesentliches Anliegen im Interesse von Umweltschutz und Lebensqualität darstellt. Die Studie liefert eine solide Aussage über die entstehenden kommunalen Reinigungskosten und berücksichtigt hierbei nicht nur den Gewichtsanteil, sondern auch die Abfallstückzahl und das Volumen. Somit wird auch der kostentreibende Aufwand für die händische Parkreinigung abgebildet.

Nun kommt es darauf an, bei dem zugrundeliegende Punktesystem und Meldewesen seitens der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit Augenmaß vorzugehen und sich auf wenige aussagekräftige Leistungsparameter zu beschränken, die von allen Anspruchsberechtigten ohne größeren Aufwand erhoben werden können.

Weitere Informationen und die vollständige Studie finden sich unter: www.umweltbundesamt.de

30.01.2023